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Die Rürup-Rente staatlich geförderte für Selbständige und Freiberufler
Die Rürup Rente ist, als Pendant zur Riester Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler. Benannt ist sie
nach dem deutschen Ökonomen Bert Rürup aus der nordrhein-westfälischen Ruhrgebietsstadt Essen.
Staatliche Förderung der Rürup Rente
Die staatliche Förderung dieser Basisrente erfolgt durch eine insgesamt großzügige Steuerbegünstigung. In der Sparphase der Rürup Rente
beträgt die Förderung im Jahr 2014 beträgt der Anteil der Förderung 78% der eingezahlten Beiträge. Dieser Satz für die abzugsfähigen
Sonderausgaben in der Ansparzeit steigt bis ins Jahr 2025 jeweils um 2 Prozentpunkte pro Jahr an. Der jährliche gesetzliche Höchstbetrag der
Beitragszahlung in die Rente beträgt bei ledigen Personen 20.000 Euro im Jahr und bei verheirateten Personen 40.000 Euro.
Analog der Förderquote der Ansparphase steigt in der Rentenbezugszeit der steuerpflichtige Anteil der erstmaligen Rentenzahlungen aus der
Rürup-Rente in jedem Jahr ebenfalls um zwei Prozentpunkte an. Sind im Jahr 2014 erstmalig Rentenbezüge aus einer Rürup Rente zu
versteuern, beträgt der Besteuerungsanteil aus der Rente 68%. Bei einer jährlichen Rentenzahlung von beispielsweise 10.000 Euro im Jahr,
unterliegen 6.800 Euro dem persönlichen Steuersatz des Rentenempfängers und 3.200 Euro (32%) aus der Rentenzahlung sind steuerfrei.
Eine Besteuerung zu 100% der Rentenzahlungen aus der Rürup Rente erfolgt bei Rentenerstbezug im Jahr 2040.
Die Rürup Rente / Basisrente, ist für jeden Vertragsinhaber kapitalgedeckt; im Gegensatz zur gesetzlichen Altersrente, die Umlagen finanziert
wird (Generationen-Vertrag der gesetzlichen Rente).
Für wen ist die Rürup Rente sinnvoll?
In erster Linie ist die Rürup Rente als Altersvorsorge für Selbststände sowie für Freiberufler gedacht. Sie haben keine Gelegenheit,
beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen und können beim Abschluss von Riester verträgen keine staatlichen Zulagen
beantragen. Dieselbe Situation gilt für berufsständische Selbstständige wie Apotheker, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Ergänzend zu einer Versicherung der Rürup Rente können weitere Zusatzversicherungen abgeschlossen werden; deren Beiträge werden
vergleichbar steuerlich gefördert. Der ergänzende Abschluss einer Hinterbliebenenversicherung für Ehepartner oder Kinder ist möglich und
empfehlenswert. Die Unisextarife für Versicherungen gelten seit Dezember 2012 auch für die Rürup Rente.
Vorteile der Rürup Rente
Angeboten wird diese staatlich geförderte Altersvorsorge sowohl als fondsgebunde, als auch als klassische Variante. Die staatliche Förderung
mit ihren Steuerersparnismöglichkeiten kommt bei beiden Arten von Vertragsausgestaltungen hinzu. Damit die Vorteile der Steuerersparnis
maximal ausgenutzt werden können, ist ein hoher jährlicher Steuersatz notwendig. Je höher der steuersatz und das zu versteuernde
Einkommen, desto höher sind die Steuerersparnisse im Jahr. Vorteilhaft während der Dauer der Ansparphase ist eine hohe steuerliche
Progression in dieser Zeit.
Zu den bedeutenden Vorteilen der Rürup Rente gehören:
•
Das flexible Sparen. Einzahlungen können jedes Jahr variabel in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens gehalten werden, und
auch ein temporäres Aussetzen ist möglich. Variiert das zu jährliche versteuernde Einkommen sehr stark, ist eine gerine laufende Prämie
und eine hohe jährliche Zuzahlung empfehlenswert.
•
Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. dadurch können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
mit den Beiträgen für die Rürup Rrente steuerlich abgesetzt werden, wenn die Beiträge für die Altersvorsorge (also zur Rente)
mindestens 50% der Prämienzahlungen ausmachen.
•
Die Pfändungsfreiheit des Versicherungsvertrages in der Ansparphase. Voraussetzung dafür ist die staatliche Förderung der
Versicherungsbeiträge. In der Rentenphase gilt der Pfändungsschutz bis zur Pfändungsfreigrenze.
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Keine Anrechnung als verwertbares Vermögen des bis dahin angesparten Kapitals beim Bezug von Arbeitslosengeld II, also bei einer
längerer Arbeitslosigkeit. Die Altersvorsorge bleibt somit erhalten.
•
Die Befreiung einer Besteuerung von möglichen Wertsteigerungen innerhalb der Ansparphase. Wie private Rentenversicherungen
werden während der Vertragslaufzeit bei der Realisierung und Erhält von gewinnen und Erträgen keine Abgeltungsteuer fällig.
Bei den fondsgebundenen Versicherungsverträgen wird den Versicherten keine Mindestrente garantiert, im Gegensatz zu den ansonsten
üblichen klassischen Rürup Rentenversicherungsverträgen. Hier weiß der Versicherungsnehmer, was er erwarten kann; beim Fondsvertrag
kann es mehr, aber auch weniger sein.