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Rentenpaket tritt zum 01.07.2014 in Kraft
Die wichtigsten Änderungen des neuen Rentenpakets der Bundesregierung, welches zum 01.07.2014 in Kraft tritt, sind
•
die Mütterrente
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die Rente mit 63.
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Erwerbsminderungsrente
•
höheres Reha-Budget
Die Mütterrente
Von der Mütterrente profitieren ca. 9,5 Mio. Frauen in Deutschland, die von 1992 Kinder geboren haben. Sie soll für die Kindererziehung einen
Rentenausgleich für Frauen schaffen, da diese Frauen i.d.R. ihre Berufstätigkeit ganz aufgegeben oder für einen langen Zeitraum unterbrochen
haben, sollen die Erziehungszeiten besser “vergütet” werden. Für die Anspruchsberechtigten Frauen und Männer verbessert sich die soziale
Absicherung im Alter deutlich.
Für jedes Kind erhalten die berechtigten einen weiteren Rentenentgeltpunkt zusätzlich zum schon bestehenden Rentenanspruch.
Für jedes Kind erhalten berechtigte Mütter und Väter pro Monat einen zusätzlichen Betrag von 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26,39 Euro
(neue Bundesländer)
Konkret bedeutet dies für eine Frau mit drei Kindern welche vor 1992 geboten sind (Bruttorechnungen):
Bisher:
28 Euro pro Kind pro Monat
= 84 Euro in Monat
= 1.008 Euro in Jahr
Ab 01.07.2014:
56 Euro pro Kind pro Monat
= 168 Euro pro Monat
= 2.016 Euro pro Jahr
Erwerbsminderungsrente
Berechtigte Arbeitnehmer, welche zum 01.07.2014 erstmals erwerbsminderungsberechtigt sind und in die Erwerbsminderungsrente gehen,
werden mit dem neuen Rentenpaket besser gestellt als bisher.
Aktuell werden diese Personen so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit ihrem letzten Verdienst gearbeitet. Neu
ist, dass die “Zurechnungszeit” um zwei Jahre auf 62 Jahre angehoben wird.
Die Folge für Erwerbsminderungsrenten ist, dass Anspruchsberechtigte so gestellt werden, als hätten sie zwei Jahre länger als bisher
gearbeitet. Von der Neugestaltung der Erwerbsminderungsrente profitieren Bezieher der Erwerbsminderungsrente im Alter unter 62 Jahren.
Rente mit 63
Wer insgesamt 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann zum 01.07.2014 mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente
gehen. Vor dem 01.07.2014 mussten versicherte für jedes Jahr, welches sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollten einen Abschlag
von 0,30% ihrer Rente hinnehmen.
Die Rente mit 63 wird jedoch schrittweise auf eine Rente mit 65 angepasst. Die Rente mit 63 gilt nach dem neuen Rentenpaket nur für
Versicherte, die vor dem 01.01.1953 geboten sind und alles Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt haben. Für Versicherte, die nach dem
01.01.1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze zum Renteneintritt mit jedem Jahrgang um weitere 2 Monate an. Für Versicherte, die nach
dem 01.01.1964 geboren sind ist nur noch eine Rente mit 65 Jahren möglich.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters stellt sich wie folgt dar:
Geburtsjahrgang
Anhebung um ... Monate
auf Renteneintritt mit
1953
2
63 Jahren und 2 Monate
1954
4
63 Jahren und 4 Monate
1955
6
63 Jahren und 6 Monate
1956
8
63 Jahren und 8 Monate
1957
10
63 Jahren und 10 Monate
1958
12
64 Jahren und 0 Monate
1959
14
64 Jahren und 2 Monate
1960
16
64 Jahren und 4 Monate
1961
18
64 Jahren und 6 Monate
1962
20
64 Jahren und 8 Monate
1963
22
64 Jahren und 10 Monate