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Eine flexible und sichere
Form des langfristigen
Vermögensaufbaus der
Altersvorsorge ist die private
Rentenversicherung.
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Private Rentenversicherung für Selbständige
Die private Altersvorsorge ist ein Thema, welches die Medien fast täglich beschäftigt. Es ist inzwischen zweifelsfrei nachgewiesen, dass
Menschen, die nicht privat für das Alter vorsorgen, im Rentenalter vor großen finanziellen Problemen stehen. Die Leistungen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung werden nämlich nicht ausreichen, um im Alter alle Kosten decken zu können.
Eine private Vorsorge ist daher zwingend erforderlich.
Noch größere Probleme bekommen allerdings Selbstständige. Viele Selbstständige unterliegen nämlich nicht der gesetzlichen
Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Außerdem zahlen die Betroffenen
dann meistens auch in keine vergleichbare Rentenkasse ein. Für Selbstständige ist es daher noch wichtiger, privat für das Alter vorzusorgen.
Sie müssen eine noch größere Rentenlücke schließen. Für Selbstständige kommt erschwerend hinzu, dass sie nicht von den Vorteilen der
geförderten Rentenversicherung für Angestellte profitieren können. So können Selbstständige zum Beispiel keine Riester-Rente abschließen.
Aus den vorgenannten Gründen müssen Selbstständige ihre private Rentenversicherung komplett anders strukturieren, um im Alter finanziell
abgesichert zu sein.
Die Rentenversicherung für Selbständige unterscheidet sich von der Rentenversicherung für Angestellte
Selbstständige erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und profitieren weiterhin nicht von den staatlichen Zulagen
der Riester-Rente. Daher sind sie auf gute Alternativen angewiesen. Eine solche Alternative erhalten Freiberufler zum Beispiel durch die Rürup-
Rente. Die Rürup-Rente ist eine Rentenversicherung für Selbstständige, die ebenfalls staatlich gefördert wird. Die Förderung ist dabei aber auf
die Steuervorteile ausgelegt. Selbstständige, die eine Rürup-Rente abschließen, können die eingezahlten Beträge nämlich als Sonderausgaben
in ihrer Steuererklärung angeben. Im Jahr 2013 beträgt der absetzbare Anteil für Ledige 76 % der eingezahlten Beträge. Die Höchstgrenze der
geförderten Einzahlungen liegt bei 20.000,00 EUR. Verheiratete können sogar 40.000,00 EUR jährlich einzahlen. Bis zum Jahr 2025 steigt der
absetzbare Prozentsatz schließlich jährlich um 2 Prozentpunkte an. Im Jahr 2014 liegt der absetzbare Anteil bei 78 % und im Jahr 2020 somit
bei 90 %. Die Rürup-Rente ist daher eine hervorragende Möglichkeit für Selbstständige, eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Eine Auszahlung ist bei der Rürup-Rente erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Außerdem müssen die Auszahlungen versteuert werden. Die
Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
Die Rentenversicherung für Selbstständige auf mehrere Fundamente stellen
Bei der Rentenversicherung für Angestellte wird Anlegern empfohlen, die Vorsorge auf verschiedene Anlagen zu diversifizieren. So empfehlen
Experten, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, eine Betriebsrente, private Rentenversicherungen und private Sparpläne
abzuschließen. Eine ähnliche Vorgehensweise ist auch bei der Rentenversicherung für Selbstständige sinnvoll.
Selbstständige sollten neben der Rürup-Rente auf jeden Fall auch private Sparpläne abschließen. Dazu kann auf der einen Seite eine ganz
gewöhnliche private Rentenversicherung zählen. Auf der anderen Seite eignen sich aber auch zum Beispiel Fondssparpläne für die private
Altersvorsorge. Auch der Kauf von Gold bzw. anderen Edelmetallen ist eine gute Ergänzung zur Rürup-Rente. Die private Rentenversicherung
für Selbstständige sollte sich nicht nur auf ein einzelnes Produkt beschränken. Selbstständige müssen eine größere Versorgungslücke
schließen und sollten daher ihre Vorsorge strukturieren und auf verschiedene Fundamente stellen. Auf diese Weise kann schließlich eine hohe
Rendite erzielt und optimal für das Alter vorgesorgt werden.