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Private Rentenversicherung Änderungen ab 01.01.2015
Änderungen bei privaten Rentenversicherungen ab 01.01.2015
Bei gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen gibt es alljährlich Änderungen. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung 2015 die
Beitragssätze leicht sinken (von 18,90 % auf 18,70 %, jeweils hälftig von Arbeitnehmern und -gebern zu tragen) und die
Betragsbemessungsgrenzen leicht steigen, betrifft die wichtigste Änderung in der privaten Rentenversicherung die Senkung des
Garantiezinses.
Weitere Änderungen bei privaten Rentenversicherungen
In der Rürup Rente tritt die alljährliche Progression in Kraft: Die Steuerabzüge von Rürup-Sparern erhöhen sich von 78 % auf 80 %, die
Besteuerung der Rürup-Rentenbezieher erhöht sich ebenfalls um zwei Prozent von 68 % auf 70 %. Bei der Riester Rente erwarten Experten
einen starken Rückgang des Angebots an klassischen Rentenverträgen für Riester-Sparer über 45 Jahre, weil der abgesenkte Garantiezins und
verschärfte Auflagen der Regierung diese Policen für den Versicherer letzten Endes unattraktiv machen würden. Insgesamt ist mit sinkenden
Renditeversprechen bei beiden Formen der steuerlich oder per Zuschuss geförderten Formen der privaten Altersvorsorge zu rechnen, bei der
Riester Rente sprechen einige Experten gar von einem “drohenden Kahlschlag”. Das hängt wiederum vor allem mit der Senkung des
Garantiezinses zusammen.
Garantiezinssenkung auf 1,25 %: Bedeutung für die private Lebensversicherung
Der Garantiezins ist derjenige Zins, den Versicherer für eine private Renten- oder kapitalbildende Lebensversicherung mindestens zahlen
müssen. Bis Ende 2014 betrug er 1,75 %, ab dem 01.01.2015 sinkt er auf 1,25 % - natürlich nur für Neuabschlüsse. Die Altverträge genießen
selbstverständlich Bestandsschutz. Diese Senkung hat in den letzten Jahren durch die sinkenden Kapitalmarktzinsen Tradition, es gab schon
einmal viel höhere Garantiezinsen. Im Jahr 1980 lagen sie bei drei Prozent, zwischenzeitlich stiegen sie sogar auf 3,50 % (1986) und 4,00 %
(1994), dann sanken sie sukzessive. Berechnet und gesetzlich vorgeschrieben wird der Garantiezins (“Höchstrechnungszins”) anhand der
Umlaufrendite von zehnjährigen deutschen Staatsanleihen. Das Bundesministerium der Finanzen legt den Garantiezins per Verordnung fest.
Mit diesem Zinssatz soll gewährleistet werden, dass Versicherer ihren langfristigen Verpflichtungen nachkommen. Bisher schafften sie das
auch, allerdings in letzter Zeit vielfach nur mit Mühe. Einzelne Gesellschaften wie z.B. die ERGO äußerten schon 2013 die Befürchtung, die
Verpflichtung zu Garantiezinszahlungen nicht mehr einhalten zu können. Bei anderen Gesellschaften ist die Lage besser, dort werden wie
gewohnt Zinsen über dem Garantiezins ausgeschüttet. Die Garantiezinssenkung ab 2015 wird auf die garantierten Altersvorsorgeleistungen
durchschlagen, die späteren Rentner erhalten eine niedrigere Monatsrente, die in der klassischen Rentenversicherung je nach Einstiegsalter
um bis zu 28 % gegenüber einem Abschluss in 2014 sinken kann. Der Effekt wirkt sich natürlich auch auf eine einmalige Kapitalabfindung aus.
Dennoch können Rentensparer nach wie vor auf Überschussbeteiligungen setzen, die durch gut wirtschaftende Versicherer geboten, allerdings
jährlich neu berechnet werden. Insgesamt konstatiert der GDV, dass klassische Rentenversicherungen vergleichsweise gut rentieren, denn im
Jahr 2014 wurden sie immerhin durch die Überschussbeteiligungen mit durchschnittlich 4,10 % verzinst. Gerade bei sinkenden Garantiezinsen
ist es wichtig Rentenversicherungen online zu vergleichen.